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BLOG vom: 11.12.2010

2010: Vollgas für mehr Atommüll. Aktivitäten häufen sich

 
Autor: Heiner Keller, Ökologe, Oberzeihen AG (ANL AG, Aarau)
 
In der Region Bözberg und den andern von der Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) als mögliche Gebiete für die Lagerung radioaktiver Abfälle ausgewählten Gebiete werden Bevölkerung und Behörden mit Anhörungsverfahren beschäftigt, mit Propaganda eingedeckt und hingehalten. Die Bevölkerung ist mehrheitlich tolerant und einsichtig. Nach den gängigen und für diesen Fall angepassten Gesetzen kann sie wohl mitreden, hat aber nichts zu entscheiden. Vielleicht ist das auch besser so: Für das Problem der Lagerung vorhandener und neuer radioaktiver Abfälle gibt es keine vernünftige Lösung. Dass keine akzeptable Lösung in Sicht ist, nährt den Widerstand: Kein Endlager bei uns. Über das Zwischenlager reden wir nicht, weil wir dazu nicht eingeladen sind, weil die Standortgemeinde Würenlingen AG zufrieden ist und weil wir uns nicht in fremde Angelegenheiten einmischen wollen.
 
Das Timing und die Häufung von Aktivitäten rund um Atommüll können kein Zufall sein: Die Regierungen der Kantone Zürich und Aargau geben Vollgas für die Produktion von weiterem Atommüll. Die vorweihnachtliche Stimmung, das Anhörungsverfahren fürs Endlager, der Klimagipfel im mexikanischen Cancún und andere softe Veranstaltungen packen die knallharten Entscheide in eine abfedernde Dunstwolke des Wohlbefindens. Der Stromriese Axpo will 2 neue Atomkraftwerke, nämlich je eines in Beznau AG und eines in Mühleberg BE.
 
Die Kantone Zürich und Aargau, vertreten durch die Regierungen, haben die Mehrheit an der Axpo. Der Kanton Zürich (Kanton, Elektrizitätswerke) besitzt 37 Prozent der Aktien der Axpo. Der Kanton Aargau (Kanton, Elektrizitätswerke) folgt mit 28 Prozent. Der Axpo gehören die bestehenden Kernkraftwerke Beznau (100 %), Leibstadt (53 %) und Gösgen (46 %). Wenn man wissen will, wie die Angelegenheit mit den neuen Atomkraftwerken gefördert wird, muss man schauen, was die Regierungen machen.
 
Die Zürcher Stellungnahme 
Der kantonale Energieplanungsbericht des Regierungsrats des Kantons Zürich (02.12.2010) hat zum Ziel, ein gesundes Wirtschaftswachstum und einen hohen Lebensstandard bei gleichzeitiger Schonung der Umwelt zu ermöglichen. Dafür will der Regierungsrat 2 neue Atomkraftwerke.
 
Zur Begründung müssen allgemeine Plattitüden herhalten: „Der Klimawandel und die beschränkten fossilen Energievorräte erfordern nachhaltige Lösungen bei der Erzeugung und beim Verbrauch von Energie. Durch den Ersatz fossiler Energien wird der Strombedarf eher steigen. Dadurch gewinnt eine sichere, ausreichende und kostengünstige Stromversorgung an Bedeutung. Darum gilt es, die heimische Produktion erneuerbarer Energien weiterhin zu fördern. Darüber hinaus sind die älteren Schweizer Kernkraftwerke, die ab 2020 abgeschaltet werden, durch 2 neue zu ersetzen und die Wasserkraftwerke zu modernisieren. Sein Bekenntnis zur Kernkraft als klimafreundliche Technologie zur Überbrückung der absehbaren Selbstversorgungslücke beim Strom bekräftigt der Regierungsrat ausdrücklich mit einem entsprechenden Beschluss. Dabei räumt er der Sicherheit höchste Priorität ein; vom Bau über den Betrieb bis zur Stilllegung der Kraftwerke und von der Beschaffung der Brennelemente bis zur Behandlung der Abfälle zur Wiederverwendung oder Endlagerung. (...) So lässt sich die Umwelt schonen, während ein gesundes Wachstum der Wirtschaft dank lebhaftem Konsum, zusätzlichen Energieinvestitionen im Inland und der sicheren Verfügbarkeit preiswerter Energie weiterhin möglich bleibt“ (Mitteilung der Staatskanzlei ZH, 02.12.2010).
 
Die verbale Verknüpfung der Atomkraftwerke mit dem „Klimawandel“ ist penetrante Propaganda und reine Ablenkung. Interessant ist, dass gerade heute (10.12.2010) der Klimagipfel in Cancún zu Ende geht. Durch seinen vorzeitigen Rücktritt hat sich Ex-Bundesrat Moritz Leuenberger selber von der Teilnahme ausgeschlossen. Ob das Erscheinen von Frau Bundespräsidentin Doris Leuthard in Cancún für das Klima ein Vorteil oder ein Nachteil ist, weiss ich nicht. Sicher ist, dass sie den Anliegen der Axpo wohlgesonnen ist. Das ist insofern wichtig, als der Bund für die Bewilligung der Atomkraftwerke zuständig ist (Kernenergiegesetz KEG vom 21.03.2003).
 
Die Kantone sind für die Raumplanung zuständig. Weil der Kanton Zürich selbstverständlich keines der neuen Atomkraftwerke auf seinem Gebiet will, braucht er raumplanerisch auch nicht tätig zu werden. Er darf das Feld in diesem Fall getrost dem Kanton Aargau überlassen.
 
Der Kanton Aargau als Miteigentümer der Axpo steht hinter der Produktion von Elektrizität aus Kernenergie. Der Grosse Rat hat am 27.06.2006 den Planungsbericht energieAARGAU verabschiedet. Dieser enthält die folgende Strategie: „Der langfristige, sichere Betrieb der 3 Kernenergieanlagen im Kanton Aargau wird durch den Kanton Aargau unterstützt wie auch die Bestrebungen um den Ersatz der bestehenden Kraftwerkskapazitäten durch CO2-neutrale Anlagen.“
 
Aargauer Ansichten
Der Kanton Aargau revidiert zur Zeit den kantonalen Richtplan. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren läuft vom 27.09.2010 bis zum 23.12.2010 (www.ag.ch). Das neue Atomkraftwerk Beznau bekommt im Richtplan seinen Platz und einige Auflagen zugewiesen. Interessant ist, wie sich die Schweizerische Volkspartei SVP Aargau zu diesen Auflagen geäussert hat (19.05.2010): Die beabsichtigte Richtplanänderung betrifft die Kernenergie und damit einen wichtigen und bewährten Eckpfeiler der Energieversorgung unseres Kantons. Deshalb erlauben wir uns, Ihnen in Ergänzung des Fragebogens einige grundlegende Gedanken zu dieser Vorlage mitzuteilen.
 
Die SVP Aargau unterstützt die Festlegung des Standortes nördliche Insel Beznau für das geplante EKKB (Ersatzkernkraftwerk Beznau) ohne Vorbehalt. Für die Versorgungssicherheit bei steigendem Energiebedarf ist der Ersatz eines Kernkraftwerkes zwingend. Der Kanton Aargau kann und soll sich als Energiekanton mit kernenergiefreundlichen Rahmenbedingungen profilieren und sich aktiv für das Vorhaben einsetzen. Allerdings lehnt die SVP verschiedene Pferdefüsse ab, welche der Regierungsrat in die Vorlage eingebaut hat. So kommt für die SVP die Einführung einer neuen Steuer nicht in Frage.
 
Der Regierungsrat versucht mit der geplanten Richtplanänderung, verschiedene Belange mit dem neuen Standort des EKKB zu vermischen. So enthält der Entwurf Forderungen betreffend die Flugrouten des Flughafens Zürich, fiskalische Abgeltungen der Standortnachteile, die Versorgung mit preiswertem Strom und Anbindung des EKKB an den Fernwärmeverbund REFUNA. Die SVP unterstützt die meisten dieser Forderungen. Sie lehnt aber eine Verknüpfung dieser – zwar teilweise berechtigten – Anliegen mit der Festlegung des EKKB im Richtplan ab.
 
Auch der aargauische Richtplan muss berücksichtigen, dass der Bund im Bereich der Kernenergie abschliessend und allein zuständig ist. Andernfalls riskiert der Kanton Aargau, dass der Bund die Richtplanänderung nicht akzeptieren wird. Das Vorgehen des Regierungsrates, die Stilllegung der Kernkraftwerke Beznau I und II mit dem Abflugregime des Flughafens Zürich-Kloten zu vermischen, kann dem Kanton Aargau als versuchte Erpressung ausgelegt werden. Besonders beim Kanton Zürich, aber auch bei den Bundesbehörden kann diese Verknüpfung so ausgelegt werden.
 
Was die Betriebssicherheit der bestehenden Kraftwerke betrifft, so liegt deren Beurteilung ausschliesslich in der Kompetenz der Bundesbehörden. In einem kantonalen Richtplan sollen und dürfen keine Forderungen betreffend die Sicherheit der Kernanlagen aufgestellt werden.
 
Die Abgeltung der Standortnachteile und die Forderung nach preisgünstiger Energieproduktion sind Sache der Steuergesetzgebung sowie der Energiegesetzgebung. Eine Vermengung von anderen Staatsaufgaben mit dem Richtplan kann dazu führen, dass der Regierungsrat im weiteren Verlauf des Bewilligungsverfahrens für das EKKB in die unerwünschte Situation gelangen kann, dass er das EKKB wird ablehnen müssen.
 
Dies könnte dann der Fall sein, wenn einzelne der sachfremden Forderungen des Richtplans allenfalls nicht erfüllt sein werden. Zusammengefasst steht fest, dass sich auch der Kanton Aargau an die Kompetenzordnung halten muss. Sachfremde Verknüpfungen mit anderen Rechtsgebieten und Eingriffe in die Bundeskompetenz der Kernenergie sind strikte abzulehnen.
 
Die Verknüpfung verschiedenster anderer Anliegen mit der Festsetzung des EKKB im Richtplan erachten wir als populistischen Versuch des Regierungsrats, den Bund und den Kanton Zürich unter Druck zu setzen. Dieses Vorgehen ist zu offensichtlich und leicht durchschaubar, sodass es nicht zum Erfolg führen wird. Auch grosse Infrastrukturprojekte wie der Bau eines neuen Kernkraftwerkes verdienen eine faire Behandlung. Dies bedeutet, dass sich die Richtplanänderung auf diejenigen Belange zu beschränken hat, welche üblicherweise in den Bereich der Raumplanung fallen. Dazu gehören beispielsweise die Einpassung in die Landschaft und die Fragen der Erschliessung. Wir fordern Sie auf, diese Vorlage so anzupassen, dass sie sich auf die raumrelevanten Aspekte beschränkt und keine unnötigen Junktims zum Nachteil der Kernenergie geschaffen werden. Auf diese Weise ist eine faire Behandlung der Kernenergie möglich. Der Kanton Aargau als traditioneller Energiekanton kann es sich nicht leisten, dass er mit zu hohen und ungerechtfertigten planerischen Hürden die Kernenergie anderen Kantonen überlässt und als Standort unattraktiv wird. Die Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke haben sich über Jahrzehnte hinweg als zuverlässige Partner des Kantons Aargau und der Gemeinden erwiesen. Dieses gute und bewährte Verhältnis darf der Kanton Aargau nicht durch überrissene Forderungen im Richtplan aufs Spiel setzen“.
 
Soweit die SVP Aargau, buchstaben- und linientreu dem Kernenergiegesetz verpflichtet, in Sorge um das neue Atomkraftwerk Beznau: Lieber Regierungsrat, lassen sie den Bund einfach machen. Weiss die SVP, dass die Axpo faktisch den Kantonen Zürich und Aargau gehört?
 
Die letzte Frage ist vielleicht gar nicht so blöd, denn für die Planung und Durchführung des Bewilligungsverfahrens für den Ersatz der Kernkraftwerke Beznau I und II sowie Mühleberg hat die Axpo Holding AG zusammen mit der BKW FMB Energie AG die Planungsgesellschaft Resun AG (www.resun.ch) gegründet. Das Verwirrspiel geht weiter. Die Axpo ist mit 57.75 % beteiligt (Mehrheit). Weitere Aktien haben mit 31.25 % die BKW (www.bkw-fmb.ch) und mit 11 % die CKW (www.ckw.ch). Es ist fast unnötig zu sagen, dass die BKW zu 52.54 % dem Kanton Bern gehört.
 
Die Resun AG hat die Rahmenbewilligungsgesuche für die beiden Ersatzkraftwerke Beznau und Mühleberg erarbeitet und am 04.12.2008 beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht.
 
Bereits am 09.06.2008 hat die Kernkraftwerk Niederamt AG (www.kkn-ag.ch) ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein neues Kernkraftwerk im Solothurner Niederamt eingereicht. Die Kernkraft Niederamt AG gehört zu 100 % der Alpic (www.alpic.com).
 
Die zuständigen Bundesbehörden müssen diese Gesuche nun rechtens und salomonisch behandeln. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI, www.ensi.ch) hat die 3 Rahmenbewilligungsgesuche für den Bau neuer Kernkraftwerke in den Kantonen Aargau, Bern und Solothurn überprüft. Dabei wurden insbesondere die Eigenschaften der Standorte genauer untersucht. In seinen 3 Gutachten kommt das ENSI zum Schluss, dass die Angaben der Gesuchssteller technisch fundiert sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Aus Sicht der nuklearen Sicherheit könnte an allen 3 von den Gesuchsstellern vorgeschlagenen Standorten ein neues Kernkraftwerk gebaut werden (Mitteilung vom 15.11.2010).
 
Da an allen 3 Standorten schon Atomkraftwerke betrieben werden, wäre ein negativer Entscheid einem Eingeständnis eines bisherigen Versagens gleichgekommen. Nichtsdestotrotz und unbesehen der Probleme mit dem Atommüll sehen sich die Gesuchsteller natürlich zu weiteren Schritten in Richtung Bewilligung ermuntert.
 
Nuklearforum Schweiz 
Am 16. und 17.11.2010 führte das Nuklearforum Schweiz unter dem Titel „Management von Grossprojekten in Kernkraftwerken: Modernisierung und Neubauten“ einen Vertiefungskurs durch, dem nahezu 200 Personen beiwohnten (www.nuklearforum.ch): „,Besser könnte das Timing für unseren Vertiefungskurs nicht sein’, freute sich Kursleiter Patrick Miazza mit Blick auf das tags zuvor veröffentlichte Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) zu den Rahmenbewilligungsgesuchen für den Bau neuer Kernkraftwerke. Die Aktualität des Themas zeigte sich ebenso an der hohen Zahl der Kursteilnehmer. Sie waren vorab aus der Schweiz und aus Deutschland zur Tagung an die Fachhochschule in Brugg-Windisch angereist.
 
Gleich zu Kursbeginn erläuterte Cornelia Ryser vom Ensi das Bewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke sowie das sich noch in der Entwicklung befindende Aufsichtskonzept des Ensi für die Baubewilligungen, die im Gefolge der Rahmenbewilligungen zu erteilen sein werden.
 
Der zweite Kurstag begann mit der Vorstellung der Schweizer Kernkraftwerkprojekte. Sönke Hacker, CEO der Resun AG, schilderte in kompakter Form die enorme Komplexität eines Neubauprojekts mit der Besonderheit der langen Projektdauer. Als Schlüsselfaktoren für den Erfolg nannte er die Stichworte Technologie – Behörden – Kommerzielles – Politik und Gesellschaft, die zusammenpassen müssen. Er wies auf die grosse Bedeutung der Planungsphase hin, die relativ wenig kostet, aber eine enorme Hebelwirkung auf die Baukosten haben kann. Anschliessend informierte Werner Meier, Alpiq, über die Anforderungen an das Qualitäts- und das Dokumentenmanagement. Auch hier ist entscheidend, dass von Anfang die Arbeit gut und vorausschauend gemacht wird. Die zentralen Handlungsgrundsätze lauten: ,Safety first’, dann Machbarkeit, dann Kosten nach dem Motto ,so einfach wie möglich, so komplex wie nötig'“.
 
Das Projekt Resun
Jetzt geht es wieder handfest weiter: Am 06.12.2010 hat die Resun AG mit der Publikation im Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (Simap) den Beschaffungsprozess für die beiden Ersatzkernkraftwerke Beznau (EKKB) und Mühleberg (EKKM) eingeleitet. Die Ausschreibung unterliegt dem öffentlichen Beschaffungsrecht, konkret dem Submissionsdekret des Kantons Aargau.
 
Die Resun – die gemeinsame Planungsgesellschaft der Axpo Holding AG und der BKW FMB Energie AG (BKW) – plant den Bau von 2 Kernkraftwerken, um die Kernkraftwerke Beznau und Mühleberg sowie die auslaufenden Stromimportverträge zu ersetzen. Vorgesehen sind 2 Leichtwasserreaktoreinheiten mit einer elektrischen Nettoleistung von rund 1160–1740 MW. Die Inbetriebnahme der Ersatzkraftwerke soll nach 2020 erfolgen.

Das Projekt der Resun umfasst die Beschaffung von 2 vollständigen, schlüsselfertigen und betriebsbereiten Ersatzkernkraftwerken für die Standorte Beznau und Mühleberg. Laut Ausschreibung sollen folgende Leistungen abgedeckt werden:
  • Anlagenauslegung und -planung sowie die Anlagendokumentation, einschliesslich der Unterstützung in den für die Schweiz relevanten Bewilligungsprozessen.
  • Ingenieurarbeiten, Beschaffung.
  • Fertigung von Anlagen, Systemen und Komponenten sowie die Lieferung von Ersatzteilen für Betrieb und Wartung.
  • Lieferung der Anlagen, Systeme und Komponenten an die Standorte, Bauvorbereitung und -durchführung, Montage sowie Inbetriebsetzung und Gewährleistungsarbeiten. Lieferung von Simulatoren und Training von Betriebs- und Wartungspersonal.
  • Erstladung für den Reaktorkern sowie weitere Kernladungen.
Die Unterlagen müssen bis spätestens 15.04.2011, 13 Uhr, eingereicht werden. Die Resun wird anschliessend mit den beiden am besten geeigneten Lieferanten Vorverträge abschliessen, um die Technologie-spezifischen Teile der Baubewilligungsgesuche zu erarbeiten. Von zentraler Bedeutung werden hierfür die Vorgaben des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) sein, teilte die Resun mit. Der definitive Entscheid für eine Technologie werde in den nächsten 3 Jahren fallen, wenn klar sei, welcher Anbieter die Anforderungen am besten erfülle.

Die Resun plant, je ein Baubewilligungsgesuch für das geplante EKKB und das geplante EKKM einzureichen, sobald ein positiver Volksentscheid und die behördlichen Rahmenbewilligungen vorliegen. Das wird voraussichtlich 2013 oder 2014 der Fall sein.
(Quelle: M.A. nach Resun, Mitteilung, 06.12.2010.)
 
Neue Atomkraftwerke geplant
Bevor das Bundesamt für Energie auch nur einen Pieps zum Ergebnis des am 30.11.2010 abgeschlossenen Anhörungsverfahrens zum Sachplan Tiefenlager verlauten liess, laufen Schritt um Schritt Bewilligungsverfahren für neue Atomkraftwerke und noch mehr Atommüll. Das Zwischenlager in Würenlingen wird kaum genügend Platz haben, um den Abbruch des alten Kraftwerks in der Beznau aufzunehmen und zwischenzulagern. Für den Sachplan Tiefenlager werden immer neue Sachzwänge geschaffen. Es sind die gleichen Behörden bei den Kantonen, die über Mehrheiten bei Kraftwerksgesellschaften verfügen und die für die Raumplanung zuständig sind. Beim Bund sind es die gleichen Behörden, die Atomkraftwerke bewilligen und die über die Lagerung des Atommülls befinden. Und um die Sache für den Laien ganz undurchsichtig zu machen, gründen und beauftragen alle involvierten Stellen laufend neue Gesellschaften und Auftragsverhältnisse.
 
Wie soll sich die Landbevölkerung auf dem Bözberg in dieser Situation bezüglich Tiefenlager verhalten? Gibt es überhaupt noch eine Frage, für die es eine einleuchtende Antwort gibt?
 
Kann der Kanton Bern noch helfen? Der Regierungsrat will aufgrund der kantonalen Energiestrategie 2006, die für den Kanton Bern einen mittelfristigen Ausstieg aus der Kernenergie vorsieht, keine positive Stellungnahme zum Gesuch um Rahmenbewilligung für das Atomkraftwerk Mühleberg abgeben. Der Grosse Rat des Kantons Bern hat den Regierungsrat per Beschluss verpflichtet, sich für ein neues Atomkraftwerk Mühleberg einzusetzen (11.08.2010). Als Ausweg wurde der Beschluss dem obligatorischen Referendum unterstellt: Das Berner Stimmvolk kann am 13.02.2011 entscheiden, ob es dem Regierungsrat oder dem Grossen Rat folgen will. Die Pro-Argumente sind praktisch identisch mit denjenigen der Kantone Zürich und Aargau: Man will auch teilhaben am Wachstum, auch wenn dadurch noch mehr Atommüll entsteht.
 
Die Gesuchsteller Resun AG hat die nahe Volksabstimmung für die Ausschreibung der Planungsarbeiten gar nicht abgewartet. Der Kanton Zürich spricht sich ja nur für 2 neue Atomkraftwerke aus. Wenn das Berner Volk zu Mühleberg nein sagt, bleiben immer noch die Standorte Beznau und Gösgen. Das Volk hätte den Bundesbehörden den mühsamen Entscheid aus 3 mach 2 abgenommen.
 
Was passiert in Gösgen? Die Kernkraftwerk Niederamt AG, zu 100 % im Besitz der Alpiq, hat es mit der Ausschreibung der Planungsarbeiten nicht eilig. Sie wählt den typischen, pragmatischen Solothurner Weg und arbeitet so lange im Hintergrund, bis sich der Pulverdampf etwas verzogen hat. Dem Bericht „Umweltdaten 2009“, erschienen im Dezember 2010, des Amts für Umwelt, Solothurn ist zu entnehmen, dass im Bereich des neuen Atomkraftwerks Gösgen eine Umweltverträglichkeitsprüfung in Bearbeitung ist.
 
Im Aargau (Beznau) und in Solothurn (Gösgen) sind vorläufig keine Volksabstimmungen zu befürchten. Das Zwischenlager Würenlingen nimmt weiterhin routinemässig Atommüll auf.
 
Wachstums- und Klima-Heil!
 
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